Konfliktberatung bei ungeplanten Schwangerschaften

Wenn Sie unsicher sind, wie es weitergehen soll, unterstützen wir Sie als vertrauensvoller Frauenarzt einfühlsam und kompetent bei Schwangerschaftskonflikten.

08321 26708
  • Perperis, Athanasios

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Ihr Frauenarzt für Konfliktberatung in Sonthofen

Herzlich willkommen bei der Praxis Dr. med. Perperis im Zentrum von Sonthofen in der Nähe des Bahnhofs. Als Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe beraten wir Sie zuverlässig und mit viel Empathie bei allen Fragen rund um Schwangerschaftskonflikte.


Auf Wunsch nehmen wir unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regeln und Fristen operative oder medikamentöse Abbrüche vor. Diese ist nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB) außer in Fällen von kriminologischen oder medizinischen Indikationen rechtswidrig, bleibt aber auf Grundlage der sogenannten Beratungsregelung unter bestimmten Bedingungen straffrei.


Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und vereinbaren Sie Ihren Termin in unserer Praxis. Wir helfen Ihnen gerne weiter und nehmen uns die Zeit für Ihre Sorgen, Nöte und Fragen.

Voraussetzungen und Ablauf eines Schwangerschaftsabbruchs

Wenn es zu einer ungewollten oder ungeplanten Schwangerschaft gekommen ist, sollten Mutter und Vater die Möglichkeit prüfen, das Baby zu bekommen. Ein Schwangerschaftsabbruch darf bis zur 14. Woche nach dem ersten Tag der letzten Periode vorgenommen werden. Voraussetzung dafür ist die ausführliche Aufklärung über die Schwangerschaft und einem eventuellen Abbruch durch eine anerkannte Beratungsstelle. Ein Abbruch darf erst drei Tage nach dieser Beratung vorgenommen werden. Bis zum Ende der neunten Woche erfolgt dieser in der Regel medikamentös mit dem Präparat Mifegyne®, danach mit einem ambulanten operativen Eingriff.

Sie benötigen dafür folgende Unterlagen:

  • Die Bescheinigung über das Beratungsgespräch
  • Bei Bedürftigkeit eine Bescheinigung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse
  • Die Bescheinigung, wie lange Sie bereits schwanger sind
  • Eine Überweisung durch einen Arzt, falls vorhanden
  • Unterlagen vorliegender Erkrankungen
  • Blutgruppenausweis
  • Mutterpass
  • Perperis, Athanasios

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Kostenübernahme bei Schwangerschaftskonflikten

Verfügt eine Frau über ein nur geringes oder gar kein Einkommen und auch über kein kurzfristig verwertbares Vermögen, hat sie unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf die Übernahme der Kosten durch das Bundesland. Bei der Antragstellung müssen die Gründe für den Abbruch nicht offengelegt werden, allerdings sind Nachweise über die Einkommenssituation notwendig. Die Krankenkasse stellt dann die Bescheinigung über die Kostenübernahme aus und übernimmt die finanzielle Abwicklung mit dem Frauenarzt bzw. der Klinik und dem Bundesland. Die Beratungsstellen informieren ausführlich über die derzeit geltenden Einkommensgrenzen und sonstigen Voraussetzungen.

  • Perperis, Athanasios

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Voraussetzungen und Ablauf eines Schwangerschaftsabbruchs

Wenn es zu einer ungewollten oder ungeplanten Schwangerschaft gekommen ist, sollten Mutter und Vater die Möglichkeit prüfen, das Baby zu bekommen. Ein Schwangerschaftsabbruch darf bis zur 14. Woche nach dem ersten Tag der letzten Periode vorgenommen werden. Voraussetzung dafür ist die ausführliche Aufklärung über die Schwangerschaft und einem eventuellen Abbruch durch eine anerkannte Beratungsstelle. Ein Abbruch darf erst drei Tage nach dieser Beratung vorgenommen werden. Bis zum Ende der neunten Woche erfolgt dieser in der Regel medikamentös mit dem Präparat Mifegyne®, danach mit einem ambulanten operativen Eingriff.


Sie benötigen dafür folgende Unterlagen:


  • Die Bescheinigung über das Beratungsgespräch
  • Bei Bedürftigkeit eine Bescheinigung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse
  • Die Bescheinigung, wie lange Sie bereits schwanger sind
  • Eine Überweisung durch einen Arzt, falls vorhanden
  • Unterlagen vorliegender Erkrankungen
  • Blutgruppenausweis
  • Mutterpass


Kostenübernahme bei Schwangerschaftskonflikten

Verfügt eine Frau über ein nur geringes oder gar kein Einkommen und auch über kein kurzfristig verwertbares Vermögen, hat sie unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf die Übernahme der Kosten durch das Bundesland. Bei der Antragstellung müssen die Gründe für den Abbruch nicht offengelegt werden, allerdings sind Nachweise über die Einkommenssituation notwendig. Die Krankenkasse stellt dann die Bescheinigung über die Kostenübernahme aus und übernimmt die finanzielle Abwicklung mit dem Frauenarzt bzw. der Klinik und dem Bundesland. Die Beratungsstellen informieren ausführlich über die derzeit geltenden Einkommensgrenzen und sonstigen Voraussetzungen.


Konfliktberatung in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche

Ein Schwangerschaftsabbruch ist eine einschneidende und folgenreiche Entscheidung. Nicht selten führt die Entscheidung für oder gegen das Kind zu Konflikten und Kummer bei den betroffenen Frauen oder Paaren.


Neben der Beratungsstelle können auch wir Sie als erfahrene Frauenarztpraxis bei der Entscheidungsfindung unterstützen.


Wir haben stets ein offenes Ohr für Ihre Anliegen.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin

Kontakt zu Ihrem Frauenarzt

Vereinbaren Sie Ihren Termin bei uns – wir sind für Sie da. In unseren Sprechstunden beraten wir Sie fachlich und beantworten all Ihre Fragen.

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Ich stimme zu, dass meine personenbezogenen Daten aus dieser Übermittlung, gemäß der *Datenschutzerklärung    gespeichert, verarbeitet und genutzt werden dürfen.

Adresse

Perperis, Athanasios

Bahnhofstr. 20 A

87527 Sonthofen

Öffnungszeiten

Mo - Mi
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Donnerstag
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Freitag
-
Sa - So
Geschlossen

Hier finden Sie Ihre ärztliche Fachberatung

Sie finden unsere Fachpraxis an der Bahnhofsstr., gleich beim Bahnhof im Zentrum von Sonthofen.

Haben Sie Fragen an Ihren Frauenarzt? Kommen Sie in unsere Praxis!

Wir freuen uns über Ihr Vertrauen! Falls Sie Fragen zum Schwangerschaftsabbrüchen oder einen Termin vereinbaren möchten, nehmen Sie Kontakt zu unserer Praxis auf.